Schnurgerüst

Grundlage unserer Arbeit ist das Vorhandensein eines stabilen Brettergerüstes in den Ecken der Baugrube.
Dieses kann der Bauherr wie folgt erstellen:


Der Bauherr schlägt in den Baugrubenecken und in jede Richtung der künftigen Hauswände einen Pfahl.
An diesen Pfählen befestigt der Bauherr die Bretter wie in folgender Skizze dargestellt:

 

Schnürgerüst Schnürgerüst - Ansicht von oben

 

Auf Grundlage dieses, vom Bauherrn erstellten Brettergerüstes platzieren wir als Vermessungsbüro die Verlängerungen der geplanten Hauswände in Form von Stahlstiften / Nägeln und kennzeichnen die Fluchten mit geeigneten Markierungen. D.h. die künftigen Verläufe der Hauswände werden sichtbar.

Durch das folgende Abspannen mit Draht oder Schnur zeichnet sich der Baukörper in seiner künftigen Form (Winkel, Ecken, Längen) ab.
Diese Aufgabe wird vom Bauherrn oder seiner beauftragten Baufirma übernommen.

Lageplan

 

Der Lageplan ist ein Teil des Baugesuchs zum Bauantrag.
Weitere Bestandteile sind z.B. Entwässerungsplan, ...

Berechtigt, einen Lageplan zu fertigen ist...
...der/die Sachverständige:

- beim Kenntnisgabeverfahren
- wenn die Abstandsflächen genau eingehalten oder unterschritten werden
- wenn das Gebäude an der Grundstücksgrenze errichtet wird
- wenn eine Baulast benötigt wird
- wenn die Baurechtsbehörde es verlangt

Absteckung

 

Absteckung Absteckung - Ansicht von oben

Bei der Absteckung werden die im voraus berechneten Eckpunkte des Bauvorhabens in der Örtlichkeit abgesteckt. Nach diesen Markierungen (i.d.R. Holzpflöcke) und unter Berücksichtigung des späteren Arbeitsraumes (grüne Fläche) wird die Baugrube ausgehoben.

Für die Aushubtiefe wird zusätzlich die zukünftige EFH (Erdgeschoßfußbodenhöhe) in der Nähe des Bauvorhabens markiert (mit Holzlatten, Anschrieb an vorhandene Gegenstände,...).

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Zeichen- & Vermessungsbüro
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